ahnenpass1Der Ariernachweis war der während des Dritten Reiches von Beamten, öffentlich Bediensteten und anderen Berufsgruppen verlangte Beleg ihrer Abstammung aus der "arischen Völkergemeinschaft". Wer diesen Nachweis nicht erbringen konnte, durfte in der Regel seinen Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben und musste zahlreiche Benachteiligungen bis hin zur Verfolgung aus rassistischen Gründen erdulden.

Die Durchführungsverordnung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 11. April 1933 bestimmte: "Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat."

Der Kleine Abstammungsnachweis enthielt die Vorfahren bis zu den Großeltern. Er genügte den Anforderungen für eine Eheschließung, den allgemeinen Wehrdienst und das Beamtengesetz.
Der Nachweis der arischen Abstammung erfolgte durch die Vorlage von 7 Geburts- oder Taufurkunden (des Probanden, der Eltern und der vier Großeltern) sowie 3 Heiratsurkunden (der Eltern und Großeltern). Ersatzweise konnte ein beglaubigter Ahnenpass oder eine beglaubigte Ahnentafel vorgelegt werden.

Ahnenpass

Der Große Abstammungsnachweis war seit dem 1. Juli 1938 durch Führungskräfte im Deutschen Reich zu erbringen. Dieser war unter anderem für die Aufnahme in die NSDAP und den aktiven Wehrdienst unumgänglich. Auch durften Erbhöfe nur dann von Bauern geführt werden, wenn der verwandtschaftliche Zusammenhang mindestens bis zum Jahre 1800 zurück belegt werden konnte.

Unter arischer Abstammung verstand man 1933 die Abstammung aus der "arischen Völkergemeinschaft", worunter europäische und von ihnen abstammende Völker verstanden wurden. Damit wurde der sprachwissenschaftliche Begriff Arier (für den indisch-iranischen Zweig der Indogermanen) als ein politisch motivierter Rassebegriff umgedeutet, der sich im gesellschaftlichen Leben insbesondere als Ausdruck des Antisemitismus gegen die als "nichtarisch" eingestuften Juden richtete und deren Ausschluss aus allen öffentlichen und qualifizierten Stellungen zum Ziele hatte. Die Physische Anthropologie, die Wissenschaft, die sich mit der Rassenkunde des Menschen befasst, kannte - und kennt - den Begriff der "arischen Rasse" nicht. Dies verdeutlicht, dass der Gebrauch des Begriffs "arisch" heutzutage als rein politisch-rassistisch motiviert gilt.

Nach 1933 wurde der Personenkreis, der den Nachweis der "arischen Abstammung" für die Großeltern zu erbringen hatte, u. a. auf alle Angestellten und Arbeiter des Reiches und der Gemeinden, auf Ärzte, Juristen und Schüler höherer Schulen ausgedehnt. Das Reichserbhofgesetz und die Aufnahmebedingungen der NSDAP verlangten sogar den Nachweis der "rein arischen Abstammung" - auch für den Ehepartner - bis zum Jahre 1800 zurück, die SS bis 1750 zurück. Diese so von Millionen Deutschen zu erbringenden "Ariernachweise" führten zu einer Scheinblüte der Genealogie bzw. der Sippenforschung, wie es damals hieß, die 1945 ihr Ende fand.

Im übrigen sei davor gewarnt, Angaben aus den "Ariernachweisen" unkritisch zu übernehmen. Für die meisten Betroffenen und die Pfarr- und Standesämter war der "Ariernachweis" eine lästige Pflicht, und nicht selten sind die Angaben ungenau recherchiert oder auch schlicht falsch. Im Einzelfall mögen auch bewußt Daten gefälscht worden sein, um den geforderten Nachweis der "arischen" Abstammung erbringen zu können.

Die während des Dritten Reiches erstellten Ariernachweise mußten zwar zu verschiedenen Anlässen Behörden oder Parteidienststellen vorgelegt werden, aber sie wurden nicht zentral gesammelt, sondern verblieben bei dem jeweiligen Eigentümer. Daher gibt es auch heute kein spezielles Archiv, in dem Ariernachweise aufbewahrt werden, diese sind im Besitz der Familien zu suchen. Eine Ausnahme betrifft Angehörige der SS. In personenbezogenen Akten des Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS können im Einzelfall auch Ahnentafeln überliefert sein. Diese Unterlagen befinden sich im Bundesarchiv - Berlin Document Center.


Quellen:

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