Von 1850 - 1900 verließen etwa 250.000 Mecklenburger ihre Heimat, davon gingen etwa 200.000 nach Übersee, vorzugsweise in die USA.

Damit war Mecklenburg das Land, das im Verhältnis zu seiner Bevölkerung den höchsten Prozentsatz an Auswanderern stellte. In anderen Ländern gab es nichts Vergleichbares.

Insbesondere in der ländlichen Bevölkerung Mecklenburgs dürfte es Ende des 19. Jahrhunderts wohl nur wenige Familien gegeben haben, die nicht in Amerika ansässige Verwandte oder nahe Bekannte hatten.

Gründe für die Auswanderung:

  • Wunsch nach eigenem Grund und Boden
  • Heimatlosigkeit
  • Keine Gewerbefreiheit
  • Eheschließung nur mit Wohnrecht
  • Sogwirkung der bereits Ausgewanderten (Kettenwanderung)
  • Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen
  • Individuelle Gründe (wie Abenteuerlust)
  • Abschiebung durch das Land

Bereits im 18. Jahrhundert hatte sich die mecklenburgische Regierung unter dem Herzog Friedrich veranlaßt gesehen, die Anwerbung zur Auswanderung, insbesonderheit in den preußischen Militärdienst und später zur Besiedelung der von Friedrich dem Großen meliorierten Landstrecken zu verbieten und die Auswanderung der Leibeigenen und , während der Dauer ihres Dienstes, auch der Knechte und der Dienstboten strengstens zu untersagen.

Durch den 1747 bis 1753 angelegten Oder-Kanal wurde die Entwässerung des Oderbruchs vollzogen, zu dessen Besiedlung von mehreren Quadratkilometern gerade die mecklenburgische Landbevölkerung durch Agenten „aufgefordert“ wurde. Trotz aller Verbote dauerten aber die Auswanderungen fort, namentlich seitens der Leibeigenen, die sich oftmals ihrer drückenden Lage und der Tyrannei despotischer Gutsherren oder Pächter durch die Flucht ins benachbarte Preußen zu entziehen suchten.

Im Jahr 1820 wurde in Mecklenburg die Leibeigenschaft aufgehoben und dadurch einem großen Teil der Landbevölkerung neben der persönlichen Freiheit zugleich die Möglichkeit geboten, nach vorangegangener rechtzeitiger Aufkündigung ihrer bisherigen Arbeits- und Dienstverhältnisse auszuwandern.

Die allgemein in den Kreisen der Gutsherren befürchtete Auswanderung traf indessen nicht ein. Im Gegenteil, diejenigen, die bisher in Abhängigkeit lebten, suchten zunächst die Stabilität der gewohnten Lebensverhältnisse. In Mecklenburg fehlte jedoch das Recht der freien Ansiedlung. Dem Bauern war das Heimatrecht, das er in der Leibeigenschaft besessen hatte, in der Freiheit genommen. Nach Aufhebung der Leibeigenschaft gab es massenweise Kündigungen. Der Mecklenburger hatte kein Vaterland, sondern nur ein Vaterdorf oder eine Vaterstadt. Sowohl im Domanium als auch in der Ritterschaft und in den Städten brauchte jeder Fremde zur Niederlassung die Erlaubnis der betreffenden Ortsobrigkeit. Die Erlaubnis zur Niederlassung und die damit verbundene Möglichkeit, das Heimatrecht zu erwerben, wurde von der Ortsobrigkeit nur mit größter Vorsicht erteilt um der Verpflichtung zu entgehen, die dann Heimatberechtigten in Notsituationen unterstützen zu müssen.Im Domanium (... war der Rest des fürstlichen Besitztums, das einst das ganze Staatsgebiet umfaßte. Hier waren Grund- und Landesherrschaft in einer Hand vereinigt. Der Landesherr war gleichzeitig der Grundherr, der für die Verwaltung sowie Gesetzgebung allein zuständig war) hatte der dort noch sehr verbreitete landwirtschaftliche Großbetrieb genug Arbeitskräfte und konnte keine Zuwanderer aufnehmen, aber auch die Abwanderung war wesentlich geringer als aus den ritterschaftlichen Gebieten. In der einheitslosen Ritterschaft war jeder Herr seine eigene Obrigkeit und bestimmte über die Aufnahme Fremder. Wenn er sie aufnahm, versuchte er sie so schnell wie möglich wieder abzuschieben, z.B. nicht völlig Unterwürfige, Witwen und Kinder oder Verunglückte. Als Alternative blieb ihnen nur die Aufnahme ins Landarbeitshaus Güstrow, das jedoch bald hoffnungslos überfüllt war.

Die Revolution von 1848 erfaßte auch Mecklenburg. Nach ihrer Niederlage wurde alles wieder so, wie vorher, keine Freiheit in Mecklenburg! Die Auswanderung von "unliebsamen Elementen" wurde nach der Revolution von 1848 befördert, da "ein Land ohne Menschen keine Revolution macht". Die Folgen der Enttäuschung waren Massenauswanderungen hauptsächlich in die USA, aber auch in andere Länder. Der Strom der Auswanderer ergriff ganz Deutschland, auch Mecklenburg.

Der Hauptstrom der Auswanderer kam von den Gütern der Ritterschaft, die Gutsbesitzer betrachteten die Auswanderung als sehr gutes Mittel, die ihnen lästigen Personen, oder denen sie die Niederlassung nicht erlauben wollte, für immer von ihrem Gut zu entfernen. Manchmal gaben sie das Geld für die Überfahrt und bescheidene Mittel zum Neuanfang in der neuen Heimat. Ob es starke oder weniger starke Auswanderung in den verschiedenen Jahren gab, die Statistik zeigt, daß die Auswanderung aus dem ritterschaftlichen Gebiet am größten war.


Quellen:

1. Institute for Migration and Ancestral Research e.V.: "Auswanderung aus Mecklenburg": URL: http://www.imar-mv.com/f_geschichtl.htm [Stand: 30.03.2012]