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Hinweis: zu gedmatch oder gedmatch genesis und in der Auswertung von DNA Rohdaten kann ich leider keine genauere Auskunft geben. Hilfe finden Sie in der FB Gruppe "DNA Genealogie auf Deutsch" oder wenden Sie sich an Herrn Tobias Kemper, Mitglied des compgen.
 
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Quelle: eRecht24
 
Urheberrecht
Die Texte wurden aus verschiedensten Quellen zusammengestellt und zum großen Teil aus dem Englischen übersetzt, um Anfängern einen Überblick zu geben, wie DNA Genealogie funktioniert. Da der Seitenersteller selbst Laie ist, sind die Texte von diversen anderen Urhebern Stückweise für Laien verständlich zusammengestellt.
Sollte ein Urheber Einwände gegen diese Zusammenfassung haben, bitten wir um Info per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Derartige Inhalte werden ggf. umgehend entfernt. Kostenforderungen ohne vorhergehende Kontaktaufnahme werden wir im Sinne der Schadensminderungspflicht (Par. 254 Abs. 2 BGB) als unbegründet zurückweisen.

Da es sich hier um Inhalte handelt die auch auf anderen Webseiten behandelt werden, noch ein paar grundlegende Worte zum Urheberrecht:

Wann genau liegt bei Texten eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberrechts vor?

Viele glauben, schon ein einziger „geklauter“ Satz sei verboten, und ein solcher Artikel stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und müsse daher gelöscht werden. Dementsprechend werden immer wieder Artikel der Urheberrechtsverletzung bezichtigt, wenn im Internet oder in einschlägiger Literatur ein identischer Satz oder eine übereinstimmende kurze Passage gefunden wird.

So wichtig gerade für die Autoren die Einhaltung des Urheberrechtes ist, so falsch ist es aber auch, in dieser Weise vorzugehen. Denn so einfach ist die Sache nicht, denn § 2 (1) UrhG gibt es nämlich noch einen zweiten Absatz, und der lautet:

„Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.“

Es ist die Frage, was im Falle eines Textwerkes eine „persönliche geistige Schöpfung“ ist. Und dazu geben uns verschiedene Urteile Auskunft, z. B. hier oder hier. Zusammenfassend gesagt:

Bei „Textklau“ liegt eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dann vor, wenn auch die übernommenen Passagen für sich eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und der entlehnte Teil für sich genommen als „Werk“ betrachtet werden kann und somit den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt.

Falsch aber ist in jedem Fall, wenn (kurze) Textpassagen „abgeschrieben“ wurden automatisch zu urteilen, es handele sich um eine Urheberrechtsverletzung. Wichtige Werke dürfen – ja, müssen – zu Rate gezogen werden, wenn man einen Fach-Artikel erstellen möchte. Aus diesen Werken darf man nicht 1:1 abschreiben, sie schon gar nicht vollständig kopieren, aber inspirieren lassen darf man sich sehr wohl.

Quelle: Wikipedia


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