I. Befragung von Bekannten und Verwandten:
Schreiben Sie alles auf, was Sie erfahren können. Lesen Sie in Hausstandsbüchern, Totenzetteln und alten Briefen, schauen Sie in Bilderalben und Sammlungen von Ansichtskarten. Schreiben Sie auf, was man über den Charakter Ihrer Vorfahren erzählt, wie sie eingerichtet waren, was sie gegessen haben und überhaupt alles, was Sie in Erfahrung bringen können.
(1) Beginnen Sie schon heute mit der Befragung, denn morgen kann Ihr Gespächspartner schon tot sein!
(2) Schreiben Sie alles, was Sie erfahren haben, möglichst systematisch auf. Sie können bei der Ahnenforschung "Ahnentafel-Vordrucke" oder Ahnenlisten oder ein Computerprogramm verwenden.
II. Personenstandsregister
Seit dem 1. Januar 1876 werden in Deutschland Personenstandsregister geführt. Darunter versteht man die von dem Standesbeamten angelegten Urkunden bei Geburt, Heirat und Tod.
Diese Urkundensammlungen befinden sich noch heute überwiegend auf den jeweiligen Standesämtern, Zweitschriften auch in Archiven. Allerdings darf in Personenstandsregistern von Familienforschern nicht nach einer Urkunde gesucht werden; dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen gesetzlich verboten. Sie dürfen aber gezielt Kopien zu Geburt, Heirat oder Tod Ihrer Vorfahren beim Standesamt bestellen, das verpflichtet ist, Ihnen gegen Gebühr diese Kopien auszuhändigen. Wohlgemerkt: Dies gilt nur für Ihre Vorfahren, nicht für deren Geschwister oder andere Verwandte und schon gar nicht für mit Ihnen nicht verwandte Personen !
Grundätzlich anders ist die Benutzung der vor 1876 in einigen Gebieten Deutschlands angelegten "Zivilstandsregistern". Diese Register sind für jedermann völlig uneingeschränkt benutzbar, zumindest wenn sie sich in Archiven befinden.
Ihre Urkundenbestellung können Sie direkt und formlos an das jeweilige Standesamt richten, z.B. in der Art: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestelle ich die Geburtsurkunde meines Großvaters Heinrich Piller, geboren am 15.03.1888 in Ihrer Gemeinde." Die Kopien gehen Ihnen dann nach einigen Tagen (oder Wochen) per Nachnahme zu.
III. Adressbücher
Da die Personenstandsregister durch Familienforscher nur eingeschränkt benutzbar sind, muß man auch andere Quellen der letzten 125 Jahre heranziehen. Dazu gehören insbersondere die alten Adreßbücher
Diese gibt es vielerorts seit der Mitte des letzten Jahrhunderts, teilweise auch schon früher. Sie sind nach Namen und nach Ortschaften bzw. Straßen geordnet und enthalten neben dem Beruf auch die Angaben über Hauseigentum. So lassen sich u.a. Aussagen über das soziale Umfeld der Wohnung Ihres Vorfahren oder Verwandten machen. Einsehbar sind die alten Adreßbücher in den Stadt- und Gemeindebibliotheken sowie in den Stadt- und Gemeindearchive.
IV. Einwohnermelderegister
Einwohnermelderegister werden für die Zeit vor 1945 in den kommunalen Archivern aufbewahrt werden. In vielen Großstädten, z.B. in Köln und Hamburg, sind sie leider im letzten Weltkrieg nahezu vollständig untergegangen. Gegen Gebühren kann man Auskunft aus den Registern erhalten, sei es über Zuzug, Aufenthaltsdauer oder Tod, teilweise auch über Beruf und Kinder. ...mehr
V. Kirchenbücher
Kirchenbücher sind Verzeichnisse über Taufen, Eheschließungen und Beisetzungen, die von Pfarrern meist in chronologischer Reihenfolge angelegt werden. Die ältesten Kirchenbücher sind die einiger reformierter Gemeinden in der Schweiz aus der Zeit um 1530. In Süddeutschland beginnen die Kirchenbücher häufig in der Mitte des 16. Jahrhunderts, in Westdeutschland etwa um 1600. Allerdings sind viele alte Kirchenbücher durch verschiedene Umstände verloren gegangen, so daß für viele Pfarreien die Kirchenbücher erst am Ende des 18. Jahrhunderts beginnen. Sieht man einmal von dem Raum Schlesien/Ostbrandenburg ab, so sind die Verluste durch den Zweiten Weltkrieg relativ gering.
Ältere Kirchenbücher sind von jedermann einsehbar. Dies gilt uneingeschränkt in zentralen Archiven. Anders ist es schon im Pfarrbüro: Hier hängt es von der Bereitschaft des Pfarrers ab, ob er Ihnen die Bücher vorlegt oder dies mit dem Hinweis auf Zeitmangel oder Datenschutz ablehnt.
Dazu müssen Sie die Pfarrämter oder Archive aufsuchen. Informieren Sie sich vorher bei genealogischen Vereinen, ob und wo die Kirchenbücher liegen. Und lassen Sie sich nicht gleich beim ersten Leseversuch durch die Handschrift des Pfarrers schockieren! Sie werden sehr schnell merken, wie man auch bei "unmöglicher Schrift" systematisch suchen kann.
VI. Die Zeit vor den Kirchenbüchern
Wenn also Kirchenbücher nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen andere Quellen in den Archiven zu Rate gezogen werden. Bevor Sie sich dieser Mühe unterziehen, informieren Sie sich zunächst, ob bereits eine Heimatgeschichte der Gegend, in der Sie forschen wollen, vorliegt. Nehmen Sie auch möglichst Kontakt zu einem Heimatforscher auf, das kann Ihnen sehr viel Mühe ersparen!
Sehr gute Chancen, ihre Familie oder ihre Vorfahren bis ins hohe Mittelalter zurückzuverfolgen, haben Sie bei adligen Vorfahren. Aber auch bei Beamten können Sie viele Forschungsmöglichkeiten erwarten. Ebenfalls gute Quellenlagen können bei Bürgern in den Städten und bei Pächtern von Häusern oder Höfen erwartet werden. Aber auch wenn dies alles nicht auf Ihre Vorfahren zutrifft, steht Ihnen eine Fülle von Archivakten zur Verfügung.
VII. Genealogische Vereine
In verschiedenen Städten gibt es genealogische Vereinigungen. Meist beschäftigen sich die Gruppen mit bestimmten Bereichen. Zum Beispiel Erforschung von Familienhintergründe in bestimmten Gegenden. Hier kann man Unterstützung und Hilfe von Gleichgesinnten erhalten. Aber es wird wohl keiner einem die Arbeit abnehmen, die eigene Familie zu erforschen.
VIII. Volkszählungen
Auch Volkszählungen können wichtige Fakten und Informationen für Ihre Ahnenforschung enthalten. Die Unterlagen aus den Ämtern sind im zuständigen Staatsarchiv und auch in Kreisarchiven zu finden, zum Teil auch in den Stadt-und Gemeindeunterlagen. vorhanden sind.
Sekundärquellen
• Adressbücher, meinst in Staatsarchiven und Universtitätsbibliotheken sowie bei genealogischen Vereinen einsehbar.
• Hypothekenbücher mit den Beilage und Ingrossationsbücher, die im preußischen Raum existieren seit etwa Mitte des 18. Jahrhunderts.
• Ortssippenbücher sind von Ahnenforschern erstellte Übersichten aus Kirchenbüchern. Meist bei Vereinen einsehbar.
• Rechnungsbücher: Armen-und Kirchenrechnungsbücher fangen entstanden oft schon früher wie Kirchenbücher.
• Schiffslisten für Auswanderer wurden meist systematisch erfaßt und sind in Archiven einsehbar.
• Sippenbücher sind von Ahnenforschern erstellte Übersichten zu einer Familie / Sippe. Mit viel Glück finden Sie hier Teile Ihrer Vorfahren wieder und sparen sich viel Arbeit.
• Wappenbücher
• Zeitschriften: Zum einen können die Geburts-und Sterbeanzeigen eingesehen werden, zum anderen sind Vereinszeitschriften oft interessante Quellen
• Weitere Quellen: Einwohnerverzeichnisse, Schulakten, Grundakten, Rezesse ...
Es gibt regional große Unterschiede und eine Vielzahl an weiteren Möglichkeiten.