Die Verwandtschaftsbeziehung drückt die Art der Verwandtschaft oder im weiteren Sinne auch der Schwägerschaft von Personen aus.
Die hier erläuterten deutschen Bezeichnungen sind kulturell geprägt und entsprechen im Wesentlichen dem heute in den meisten westlichen Gesellschaften vorherrschenden "Eskimo-System". Es unterscheidet nicht zwischen Verwandten auf der mütterlichen und der väterlichen Seite. Zum Beispiel geht aus dem Begriff "Tante" nicht hervor, ob es sich um eine Schwester der Mutter oder eine Schwester des Vaters handelt.

Eltern
Das Wort Eltern ist die Bezeichnung für die direkten Vorfahren einer Person. Im Falle einer Adoption wird von Adoptiveltern oder auch kurz von Eltern gesprochen.

Ehepartner
Der Ehepartner ist die angeheiratete Person. Ist der Ehepartner männlich, wird er als Ehemann bezeichnet; ist er weiblich, als Ehefrau. Zum Ehepartner besteht im Allgemeinen keine Blutsverwandtschaft und daher auch keine Verwandtschaft im rechtlichen Sinne, er vermittelt aber die Schwägerschaft.
Etwas älter sind die Begriffe Ehegatte für Ehemann und Ehegattin für Ehefrau. Im Plural werden auch die Wörter Ehegatten und Eheleute verwendet.

Kinder
Die Kinder sind die direkten Nachkommen einer Person. Ein männliches Kind wird als Sohn, ein weibliches als Tochter bezeichnet. Zwischen Eötern den Kindern besteht eine Verwandtschaft ersten Grades. Auch Adoptivkinder gelten als verwandt, während die rechtliche Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern durch eine Adoption grundsätzlich aufgehoben wird.

Geschwister
Geschwister sind weitere Kinder der Eltern. Die männliche Form ist Bruder, die weibliche Schwester. Geschwister sind Verwandte zweiten Grades.

Onkel und Tante
Als Onkel (männlich) beziehungsweise Tante (weiblich) bezeichnet man folgende Personen: • Geschwister der Eltern: Diese sind Verwandte dritten Grades (deren Verwandtschaft durch die Großeltern vermittelt wird).
• Ehe- und Lebenspartner der Geschwister der Eltern: Diese sind im dritten Grad verschwägert

Neffe und Nichte
Als Neffen (männlich) bzw. Nichten (weiblich) bezeichnet man die Kinder der Geschwister. Als Neffen und Nichten werden darüber hinaus auch die Kinder des Schwagers oder der Schwägerin bezeichnet, mit denen man also nicht verwandt, sondern verschwägert ist.

Cousin und Cousine
Ein Cousin oder Vetter (männlich) oder eine Cousine, Kusine oder Base (weiblich) („ersten Grades“) bezeichnet ein Kind eines verwandten, nicht angeheirateten, Onkels bzw. einer entsprechenden Tante. Mit Cousins und Cousinen „ersten Grades“ ist man im vierten Grad verwandt; „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt, und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie. Übrigens darf ein Cousin seine Cousine heiraten; ebenfalls dürfen zwei Cousins oder Cousinen miteinander eine Lebenspartnerschaft eingehen.

Schwager, Schwägerin
Als Schwager oder Schwägerin bezeichnet man:
• den Ehe- oder Lebenspartner eines Bruders oder einer Schwester,
• die Geschwister eines Ehe- oder Lebenspartners.
Schwager und Schwägerinnen sind nicht im eigentlichen Sinne verwandt, sondern verschwägert

Wortbildung

Groß-
Bei Verwendung der Vorsilbe Groß- wird die Verwandtschaftsbeziehung von den Eltern ausgehend bezeichnet. Mit väterlicherseits oder mütterlicherseits kann der entsprechende Elternteil gekennzeichnet werden. Eine Ausnahme bilden die Begriffe Großneffe und Großnichte, die direkte Nachkommen eines Neffen oder einer Nichte sind (für Großkind siehe unter „Enkel-“).
Enkel-
Der Wortbestandteil Enkel- bezeichnete ursprünglich die Verwandtschaftsbeziehung von den Kindern ausgehend:
Schwieger-
Der Wortbestandteil Schwieger- bezeichnet keine Verwandtschaft sondern eine Schwägerschaft. Es handelt sich um die Verwandten des Ehe- oder Lebenspartners.
Ur-
Die Vorsilbe Ur- wird nur vor Groß- oder Enkel- verwendet, kann aber mehrfach vorgesetzt werden. Jedes Ur- verschiebt den Ausgangspunkt der Verwandtschaftsangabe um einen Schritt in die entsprechende Richtung.
Als Urahn bezeichnet man einen beliebigen Vorfahren der Großeltern. Darüber hinaus gibt es in der Genealogie spezielle Bezeichnungen für die Generationen, um die Verwendung von Urur-, Ururur-, Urururur- usw. zu umgehen.
Halb-
Die Vorsilbe Halb- gibt es nur bei Geschwistern, man unterscheidet zwischen vollbürtig und halbbürtig. Halbgeschwister (=halbbürtige Geschwister) haben einen gemeinsamen Elternteil und sind deshalb halbbürtig miteinander verwandt.
Stief-
Die Vorsilben Stief- bezeichnet eine nicht verwandte Person, mit der man durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft eines Elternteils verschwägert ist. Eine Stiefmutter ist eine spätere Ehefrau des Vaters (oder Lebenspartnerin der Mutter). Desgleichen ist ein Stiefvater ein späterer Ehemann der Mutter (oder Lebenspartner des Vaters). Stiefelternverhältnisse können auch für nichteheliche Kinder entstehen.
Adoptiv-
Der Wortbestandteil Adoptiv- bezeichnet eine durch Adoption begründete Verwandtschaft. Man kann sowohl leiblich verwandte als auch leiblich nicht verwandte Personen adoptieren.


Quellen:

1. Wikipedia: Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verwandtschaftsbeziehung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. [Stand: 21.03.2012]